Russland: Irina Danilovich entführt
Dringender Aufruf: Irina Danilovich befindet sich unschuldig im Gefängnis und erleidet Folter. Unterstütze uns dabei, die Menschenrechtsverteidigerin aus russischer Haft zu befreien!
> Deine Rechte bei einer Festnahme
> Was tun nach konfrontativen Situationen?
> Du beobachtest Menschenrechtsverletzungen als Zeug*in: Was kannst du tun?
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Wenn du festgenommen wirst, hast du das Recht auf Auskunft über den Grund deiner Festnahme. Du hast auch das Recht, zeitnah nach deiner Festnahme Zugang zu einem*einer Anwält*in zu bekommen. Du darfst einen*eine Freund*in oder Familienangehörige telefonisch über deine Festnahme verständigen.
Häufige Gründe für eine Festnahme: Die Polizei darf dich unter anderem festnehmen, wenn
Die Polizei darf dich bis zu 24 Stunden festhalten, wenn du wegen einer Verwaltungsübertretung (mehr dazu im Abschnitt -> Exkurs Strafrecht – Verwaltungsstrafrecht) festgenommen wurdest (§ 36 VStG).
Wenn deine Rechte verletzt wurden, hast du das Recht, eine wirksame Beschwerde einzubringen.
Rechtsmittel gegen Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit Versammlungen (z.B. Verstoß gegen das Vermummungsverbot oder Nichtanzeigen einer Versammlung): Gegen einen Strafbescheid („Straferkenntnis“) kannst du innerhalb von vier Wochen ab Zustellung beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Beschwerde erheben (ordentliches Strafverfahren)! Gegen eine Strafverfügung (abgekürztes Strafverfahren) kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben.
Du hast ein Recht auf Akteneinsicht!
Gegen einen Untersagungsbescheid kannst du als Veranstalter*in einer Versammlung eine Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Allerdings dauert es in der Regel einige Zeit, bis eine gerichtliche Entscheidung ergeht und das wird grundsätzlich erst nach der geplanten Versammlung sein. Daher setzt sich Amnesty International für einen effektiven Zugang zu Rechtsschutz vor Gerichten bei Untersagungen von Versammlungen ein. In einem Eilverfahren könnte rasch gerichtlich geprüft werden, ob die Untersagung rechtmäßig ist oder nicht.
Für Verstöße gegen Gesetze sind in der Regel entweder Gerichte (Strafrecht) oder Behörden (Verwaltungsstrafrecht) zuständig. In der Praxis macht es einen großen Unterschied, ob Betroffene verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, oder lediglich eine Verwaltungsübertretung. Wenn Menschen gegen das Strafrecht (z.B. Körperverletzung oder Diebstahl) verstoßen, können sie zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Eine Verurteilung scheint unter Umständen auch im Strafregisterauszug auf. Das kann z.B. für eine zukünftige Arbeitssuche Nachteile bringen.
Verwaltungsübertretungen (z.B. Falschparken, Verstoß gegen das Vermummungsverbot auf Demos) hingegen haben in der Regel Geldstrafen und keinen Eintrag im Strafregister zur Folge.
Hier gehts zurück zur Übersicht! Praktische Tipps und rechtliche Informationen für die zeit vor, während und nach der Demo.