Russland: Irina Danilovich entführt
Dringender Aufruf: Irina Danilovich befindet sich unschuldig im Gefängnis und erleidet Folter. Unterstütze uns dabei, die Menschenrechtsverteidigerin aus russischer Haft zu befreien!
Die Meinungsäußerungs-, Informations- und Pressefreiheit ist in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und steht damit in Österreich in Verfassungsrang. Sie dient als Basis für jede freie und demokratische Gesellschaft und stellt die Voraussetzung für viele weitere Menschenrechte, wie zum Beispiel die Vereins- und Versammlungsfreiheit oder das Wahlrecht dar. Darüber hinaus kommt Medien in demokratischen Staaten die wichtige Funktion eines „public watchdog“ zu. In ihrer Gesamtheit sind sie die Voraussetzung für Transparenz und stellen sicher, dass Menschen in Entscheidungspositionen für ihr Handeln rechenschaftspflichtig sind.
Um negative Trends in Sachen Transparenz, Pressefreiheit, Demokratie oder Korruption in Österreich umzukehren, braucht es die Stärkung der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit. Diese muss die Gewährleistung der Sicherheit von Journalist*innen, insbesondere die Sicherstellung ihres unabhängigen Arbeitens, sowie auch eine Förderung des Bewusstseins für die Rolle der Medien und der Pressefreiheit allgemein umfassen. Die willkürliche Vergabepraxis von öffentlichen Inseraten muss einer Journalismusförderung weichen, die sich an objektiven Qualitätskriterien orientiert und transparent vergeben wird. Es braucht einen Kulturwandel in Österreich – hin zu einem „open government“, in dem Informationen für alle Menschen zugänglich sind.
Journalist*innen müssen ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können und wirksam gegen strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sogenannte „SLAPP“-Klagen) geschützt werden.